ABRECHNUNG

 

Wir möchten, dass Sie unsere Abrechnungen nachvollziehen können. Vor Beginn einer Therapie können wir die zu erwartenden Kosten für die Behandlung gerne mit Ihnen besprechen.

Wir rechnen privatärztlich nach der Gebührenordung für Ärzte (GoÄ) ab. Die privaten Krankenkassen übernehmen – mit Ausnahme unserer Sprechstunde – in der Regel den überwiegenden Teil unserer Rechnungen, dies ist jedoch von Versicherungskonditionen und Krankenkassenleistung abhängig. Kosten, die die privaten Krankenkassen nicht übernehmen, müssen in Eigenleistung liquidiert werden. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GoÄ, die Sie privat zahlen müssen (Selbstzahler).

Das ärztliche Gespräch

Kern unserer Medizin ist das ärztliche Gespräch, der Dreh- und Angelpunkt um Sie individuell und bestmöglich begleiten und beraten zu dürfen. Dafür nehmen wir uns Zeit. Wir möchten zuhören, nachfragen, verstehen, denken, Befunde lesen, im Zweifel recherchieren und uns im Team beraten dürfen.

Leider ist das ärztliche Abrechnungssystem, die Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), nicht darauf ausgelegt sich Ihnen in diesem zeitlichen Umfang zu widmen. Auch die privaten Krankenkassen decken eine solche Leistung nicht gänzlich ab. Um genau zu sein, stammt die letzte Neufassung der GoÄ aus dem Jahr 1982 und sieht nur einmalig im Jahr ein Arzt-Patienten-Gespräch von 60 Minuten vor. Auch 30-minütige Verlaufsgespräche dürfen nur eingeschränkt berechnet werden. Innerhalb dieses Rahmens ist unser medizinisches Konzept und unser Anspruch an eine nachhaltige ganzheitliche Medizin in einem heilsamen Ambiente leider nicht zu realisieren. Wir distanzieren uns ganz bewusst davon. Im Rahmen unserer Abrechnung entlang der GoÄ bleibt auch für privatversicherte Patienten*innen immer ein Selbstzahler-Anteil.

Untersuchungen und Therapien

Bis auf wenige Ausnahmen werden unsere Untersuchungen, wie z. B. Ultraschall, EKG, VNS-Analyse, Lungenfunktionstest, 24-Stunden-Blutdruckmessung oder auch therapeutische Leistungen wie z.B. Infusionen und Höhentraining anhand der GoÄ mit dem 1,8 - 3,5-fachen Satz in Rechnung gestellt und in der Regel von den privaten Krankenkassen, abhängig von Ihrem Vertragstarif, übernommen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Übersicht der Preise unserer Leistungen zu.

Die Abrechnung der Laboruntersuchungen erfolgt direkt über das jeweilige Labor, hierfür erhalten Sie eine gesonderte Rechnung vom Labor. In der Regel wird die Labordiagnostik zum überwiegenden Teil von den privaten Krankenkassen übernommen.